Sehr geehrte Besucher/innen unserer Homepage!
Wir bieten Ihnen seit 2014 ein breites diagnostisches und therapeutisches Spektrum in unserem MVZ an. Ein deutliches Plus an Funktionalität und Geborgenheits-Atmosphäre wurde durch den Umzug in die 2. Etage des Deggs 2018 erreicht. Ein ganz besonderes Highlight ist dabei die digitale Röntgeneinheit, das modernste System auf dem Markt und erst wenige Male in Deutschland installiert. Es garantiert ein Minimum an Strahlenbelastung für unsere Patienten, aber auch eine deutliche Verbesserung der Bedienungsfreundlichkeit- und Anwendungssicherheit.
In unserem MVZ gab es einige Veränderungen. Herr Dr. Buvar ist aus unserem Team ausgeschieden. An seiner Stelle verstärkt nun Herr Dr. Halasi unsere ärztliche Präsenz. Herr Dr. Varga unterstützt unseren Sprechstundenbetrieb weiterhin 2 mal wöchentlich. Bei unseren Helferinnen hat nach vielen Jahren engagierter, wertvoller Praxisarbeit, Frau Daniela Mittag, ihre Tätigkeit in unserer Praxis beendet. Ihren Platz wird ab Januar eine neu eingestellte, erfahrene MFA einnehmen. Auch unsere Azubinen erhalten im neuen Jahr Verstärkung, so dass wir dann insgesamt 3 MFA in unserem MVZ ausbilden.
Gesundheitspolitik
Nach der Einigung auf einen neuen Koalitionsvertrag kann man auf die weitere Dynamik in der Gesundheitspolitik gespannt sein. In der kommenden Legislaturperiode wird der Arzt, Karl Lauterbach, das Gesundheitsministerium führen. Zentrale Themen für die nächsten 4 Jahre stellen der Umgang mit der Corona-Pandemie, der weitere Ausbau der Telemedizin, die Digitalisierung des Formularwesens und der Personalmangel im Gesundheitswesen dar.
Pandemiebedingter Schutzschirm wird verlängert
Der flexiblere Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 zur Sicherstellung der Versorgung bleibt befristet erhalten. Gleiches gilt für die Möglichkeit der Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge bei Pflegegrad 2 bis 5. Flexibilisierungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit bleiben befristet bestehen. Der Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Arbeitstage wird bis Ende März 2022 verlängert.
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Ab dem 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen – inklusive des Zusatzbeitrags. Diesen hatten bislang nur die Arbeitnehmer gezahlt. Durch die Wiedereinführung dieser sogenannten paritätischen Finanzierung wurden die Versicherten allein 2019 um nahezu sieben Milliarden Euro entlastet. Von der Neuregelung, die mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) kommt, profitieren auch die Rentner: Die Deutsche Rentenversicherung übernahm ab 2019l die Hälfte ihrer Zusatzbeiträge. Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV) wurde ab dem 1. Januar 2019 um 0,5 Prozentpunkte auf 3,05 Prozent angehoben. Arbeitgeber und Beschäftigte tragen die Beiträge je zur Hälfte (jeweils 1,525 Prozent). Für kinderlose Mitglieder, die 23 Jahre oder älter sind, kommt ein Kinderlosenzuschlag von 0,25 Prozentpunkten hinzu. Der Arbeitgeber beteiligt sich an diesem Zuschlag nicht.
Entlastung für Pflegekräfte, höhere Attraktivität des Berufs
Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) gilt ab dem 1. Januar 2019 und sollte die Personalausstattung und die Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege verbessern. Das Gesetz sah unter anderem die Schaffung von 13.000 zusätzlichen Stellen in der Altenpflege vor (finanziert durch die Krankenkassen). In den Krankenhäusern sollten die Pflegepersonaluntergrenzen ausgeweitet werden.
Ab dem 1. September 2022 sollen nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen werden, – also mit der Pflegeversicherung abrechnen können – die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Damit Heime mehr Pflegepersonal anstellen, werden soll ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel vorgeben werden, der weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglicht. Pflegekräfte bekommen mehr Verantwortung – sie sollen künftig Hilfsmittel verordnen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen können. Außerdem wird mit der Pflegereform Kurzzeitpflege im Krankenhaus möglich gemacht.
Die Pflegebedürftigen erhalten nach mehr als 24 Monaten Pflege durchschnittlich um rund 410 Euro im Monat, nach mehr als 36 Monaten Pflege sogar um rund 638 Euro im Monat. Ab 2022 soll die Pflegeversicherung einen pauschalen Bundeszuschuss in Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro erhalten. Außerdem wird der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben, hierdurch würde die Pflegeversicherung zusätzlich 400 Mio. Euro/Jahr erhalten.
Finanzielles Plus für Eltern
Seit dem 1. Januar 2019 teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder zu gleichen Teilen – inklusive des Zusatzbeitrags. Diesen hatten bislang nur die Arbeitnehmer gezahlt. Durch die Wiedereinführung dieser sogenannten paritätischen Finanzierung werden die Versicherten allein 2019 um nahezu sieben Milliarden Euro entlastet. Von der Neuregelung, die mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) kommt, profitieren auch die Rentner: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt ab dem Jahreswechsel die Hälfte ihrer Zusatzbeiträge.
Bundeszuschuss für die GKV
Die Gesetzlichen Krankenkassen erhalten 2022 einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 7 Milliarden Euro. Das ist nötig, um den Zusatzbeitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung auch 2022 stabil bei 1,3 Prozent zu halten. Damit leistet die GKV ihren Beitrag zur Einhaltung der Sozialgarantie der Bundesregierung, den Gesamtsozialversicherungsbeitrag auch 2022 unter 40 Prozent zu halten.
Anpassungen beim Krankengeld
Seit dem 1. April 2019 können alle hauptberuflich Selbstständigen wählen, ob sie sich mit oder ohne Krankengeldanspruch versichern lassen. Das Krankengeld beläuft sich auf 70 Prozent des Arbeitseinkommens, beträgt aber höchstens 105,88 Euro pro Tag. Es wird ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Versicherte können wegen desselben Leidens bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten.