Auf dieser Seite haben Sie die Möglichkeit, ein Folgerezept für eine bereits in unserer Praxis erfolgte Hilfs- oder Heilmittelverordnung anzufordern.
Bei einer Weiterverordnung von Krankengymnastik ist zu beachten, dass alle Behandlungen des bisherigen Rezeptes abgeschlossen sind. Eine Rückmeldung des behandelnden Physiotherapeuten über den Behandlungsverlauf muss in der Praxis vorliegen.
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Diese Verordnungsanforderung wird Ihrem behandelnden Arzt zur Prüfung vorgelegt. Sie werden dann innerhalb von 2 Werktagen zurückgerufen und können sich ggf. Ihre Folgeverordnung in unserer Praxis abholen.
Dieses Formular wird als E-Mail an unsere Praxis gesendet.